--- name: quellen-livecheck description: "Quellen-Live-Check für Zitierweise deutsches Recht: prüft Normen (Standardzitierregeln (Gericht, Datum, Az, Fundstelle, Rn)) gegen amtliche Datenbank, Rechtsprechung mit Gericht-Datum-Az-Rn; nutzt zuständige Stelle und Quellenhygiene nach references/quellenhygiene.md." --- # Rechtsquellen-Livecheck ## Einsatzlage Dieser Quellen-Livecheck für **Zitierweise Deutsches Recht** trennt amtliche Normfassung, frei prüfbare Rechtsprechung, Behördenhinweise, Formularstand und offene Aktualitätsrisiken. ## Fachlandkarte dieses Plugins - `aktenzeichen-schriftsatz-brief-und-memo-bausteine` — Aktenzeichen Schriftsatz Brief und Memo Bausteine - `aufsatz-interessen` — Aufsatz Interessen - `aufsatz-interessen-beckrs-blindzitate` — Aufsatz Interessen Beckrs Blindzitate - `beckrs-zahlen-schwellen-und-berechnung` — Beckrs Zahlen Schwellen und Berechnung - `blindzitate-internationaler-bezug-und-schnittstellen` — Blindzitate Internationaler Bezug und Schnittstellen - `chronologie-und-belegmatrix` — Chronologie und Belegmatrix - `datum-entscheidungsform-spezial-gericht` — Datum Entscheidungsform Spezial Gericht - `entscheidungsform-risikoampel-und-gegenargumente` — Entscheidungsform Risikoampel und Gegenargumente - `fristen-und-risikoampel` — Fristen und Risikoampel - `gericht-dokumentenmatrix-und-lueckenliste` — Gericht Dokumentenmatrix und Lueckenliste - `hauszitierweise-juristische-kommentar` — Hauszitierweise Juristische Kommentar - `juristische-erstpruefung-und-mandatsziel` — Juristische Erstpruefung und Mandatsziel - `kaltstart-triage` — Kaltstart Triage - `anschluss-routing` — Anschluss Routing - `dokumente-intake` — Dokumente Intake ## Regelungs- und Quellenanker Arbeitsfokus: **Rechtsquellen-Livecheck**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen: - `§ 130 Nr. 6 ZPO` — verantworteter Schriftsatz. - `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheit und Vollständigkeit. - `§ 253 Abs. 2 ZPO` — bestimmter Klagegrund. - `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Entscheidungsgründe. - `§ 540 Abs. 1 ZPO` — Berufungsurteil. - `§ 267 Abs. 1 StPO` — strafgerichtliche Urteilsgründe. - `§ 117 Abs. 2 VwGO` — verwaltungsgerichtliche Urteilsgründe. - `§ 51 UrhG` — zulässiges Zitieren fremder Texte. Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden. ## Arbeitsweg - Tragende Normen (die einschlägigen Normen des Fachgebiets live über gesetze-im-internet.de und dejure.org prüfen) zuerst amtlich verifizieren: gesetze-im-internet.de oder spezialisiertes Bundesgesetzblatt-Portal; nicht aus Modellwissen finalisieren. - Rechtsprechung nur mit vollständiger Zitatkette: Gericht, Senat, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen, Fundstelle (BGHZ/BVerfGE/amtl. Sammlung) und frei prüfbare Quelle (dejure.org, openJur, Pressemitteilungen des Gerichts, BGH-/BVerfG-Datenbank). - Paywall-Quellen (juris, beck-online) nicht als alleinige Verifikation nutzen; immer eine freie Bestätigung beilegen. - Dynamische Bereiche im Zitierweise Deutsches Recht (Rechtsverordnungen, Verwaltungspraxis, Mietspiegel, Tarife) gesondert tagesaktuell prüfen, weil Modellwissen veraltet ist. - Quellenstand und offene Unsicherheit im Output sichtbar machen — kein Pseudo-Zitat ohne Live-Check. ## Qualitätsanker - Normen und Rechtsprechung nach `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` behandeln. - Wenn eine Spezialfrage sichtbar wird, den passenden Skill nennen und kurz erklären, warum genau dieser Arbeitsgang passt. - Bei Zeitdruck zuerst Frist, Zuständigkeit, Form und Beweislast sichern.