--- name: zitat-aufsatz-zeitschrift description: "Aufsatz in juristischer Zeitschrift nur bei vorliegendem Beitrag zitieren: Verfasser, Titel, Zeitschrift, Jahr, Heft/Seite und Pinpoint aus Nutzerquelle oder Live-Zugriff übernehmen. Keine Aufsatzfundstellen aus Modellwissen." --- # Aufsatz in Zeitschrift zitieren ## Regelungs- und Quellenanker Arbeitsfokus: **Aufsatz in Zeitschrift zitieren**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen: - `§ 51 UrhG` — Zitatrecht. - `§ 63 UrhG` — Quellenangabe. - `§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG` — Sprachwerke. - `§ 97 UrhG` — Unterlassung/Schadensersatz bei Rechtsverletzung. - `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht im Tatsachenvortrag. - `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Substantiierung im Schriftsatz. - `§ 313 Abs. 3 ZPO` — Entscheidungsgründe. - `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Kontext, nicht als Zitierfreibrief. Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden. ## Spezialwissen: Aufsatz in Zeitschrift zitieren - **Normen-/Quellenanker:** NZG, URL. ## Fallweichen Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen. 1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)? 2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch? 3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte? 4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor? 5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet? ## Pruefraster Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein: 1. **Sachverhalt fixieren** – streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel. 2. **Rechtliche Einordnung** - nur einschlaegige Normen, verifizierte Rechtsprechung und frei pruefbare amtliche Quellen; keine Literatur- oder Datenbankfundstellen erfinden. 3. **Pruefung im Gutachtenstil** – Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis. 4. **Handlungsempfehlung** – konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist. ## Plugin-Kontext Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Normen, Fristen, Belege und Gegenargumente und erzeugt einen unmittelbar nutzbaren nächsten Schritt. ## Output-Module - Strukturierter Pruefvermerk im Gutachtenstil mit klaren Ueberschriften. - Tabellen/Checklisten, wo das die Lesbarkeit erhoeht. - Anschreiben-, Antrags- oder Klageschriftsatz-Geruest, wenn die Aufgabe das verlangt. - Quellenliste mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, frei pruefbarem Link. ## Was dieser Arbeitsgang nicht macht - Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung. - Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung. - Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind. - Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.