--- name: zitierweise-anwenden description: "Wende deutsche juristische Hauszitierweise v4.1 an. Rechtsprechung nur mit Gericht Entscheidungsform Datum Az. Aktenzeichen und verifizierbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur bei Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff. Unverifizierte Entsche..." --- # Deutsche juristische Zitierweise anwenden (v4.1) Dieser Skill verkörpert die Klotzkette-Hauszitierweise in der Fassung v4.1. Aktiviere ihn, sobald juristische Quellen zitiert, geprüft oder umformatiert werden — in Memos, Schriftsätzen, Mandantenkommunikation oder Belegapparaten. Der Skill ist zuerst eine Halluzinationsbremse: keine Fundstelle ohne echte Quelle. ## Pragmatik vs. Wissenschaft (Vorbemerkung) Diese Hauszitierweise ist eine pragmatische Repository-Konvention. Sie ist innerhalb dieses Repositories verbindlich, **nicht** in der Welt. Wissenschaftliche Texte (Dissertationen, Habilitationen, Theoriezeitschriften) verwenden vielfach ausführlichere Notationen. Beide Vorgehen sind legitim, solange dokumentintern konsistent. ## Wann dieser Arbeitsgang greift - Du zitierst Rechtsprechung, Materialien oder Gesetzesnormen. - Du prüfst einen vorhandenen Text auf korrekte Zitierweise. - Du erkennst BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatzangaben und musst prüfen, ob sie wirklich verifiziert sind. - Du erkennst veraltete oder fehlerhafte BGB-Kommentartitel als aktuelle Quelle. - Du stellst einen Belegapparat zusammen (Reihenfolge, Doppelnotation, Pinpoint-Randnummern). ## Grundprinzipien 1. **Verifikation vor Eleganz** — nicht zitieren, was nicht geprüft ist. 2. **Mindestdaten bei Rechtsprechung** — Gericht, Entscheidungsform, Datum und Aktenzeichen sind Pflicht. 3. **Freie Quelle bevorzugen** — amtliche Gerichtsseite oder frei zugänglicher Volltext vor Datenbankkürzel. 4. **Keine Blindliteratur** — Kommentare, Bücher und Aufsätze nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff. 5. **Konsistenz** — innerhalb eines Dokuments dieselbe Zitierform durchhalten. ## Rechtsprechung — Schema und Beispiele **Schema:** `, v. - Az. , Rn. .` Der Marker `Az.` steht direkt vor dem Aktenzeichen und ist Pflichtbestandteil. Wenn die freie Quelle noch fehlt, nicht auffüllen. Dann so markieren: `[Rechtsprechung prüfen: Gericht, Entscheidung v. TT.MM.JJJJ - Az. ...; freie Quelle noch nicht gefunden.]` ## Datenbank- und Literaturangaben Diese Quellenkategorien werden nicht aus Modellwissen erzeugt. - BeckRS nur übernehmen, wenn Nutzerquelle oder lizenzierter Live-Zugriff vorhanden ist. - juris-Nummern nur übernehmen, wenn Nutzerquelle oder lizenzierter Live-Zugriff vorhanden ist. - Kommentare nur zitieren, wenn der konkrete Auszug/Export vorliegt. - Aufsätze nur zitieren, wenn der konkrete Beitrag vorliegt. - Ansonsten Recherchehinweis geben, keine Fundstelle. Zulässige Form: `[Nutzerquelle: Auszug aus ..., vom Nutzer bereitgestellt, dort Rn. ...]` ## Behördliche und gesetzgeberische Materialien **Schema:** `, , , , , ggf. ` - Deutscher Bundestag, Beschlussempfehlung, BT-Drucks. 20/9123, S. 14 ([dserver.bundestag.de](https://dserver.bundestag.de/btd/20/091/2009123.pdf)). - BMF-Schreiben v. 12.03.2024 – Az. IV C 6 – S 2144/19/10003 :003, BStBl. I 2024, 421 Rn. 8 ([bundesfinanzministerium.de](https://www.bundesfinanzministerium.de/)). - BaFin, Merkblatt zu § 32 KWG, Stand März 2024, Ziff. III.2 ([bafin.de](https://www.bafin.de/)). Wo kein Pinpoint vergeben ist, ist das Datum verpflichtend; eine Ziff./Abschnittsüberschrift, wenn das Dokument sie trägt. ## Aktuelle BGB-Kommentartitel und Schreibfehler Es gibt kein aktuelles BGB-Kommentarwerk mit dem Namen "Palandt". Der frühere Palandt erscheint seit der 81. Auflage 2022 unter dem Titel Grüneberg, BGB. 1. Taucht "Palandt" als aktuelle Quelle auf: als Alt-/Schreibweise markieren; für Auflagen ab 2022 auf Grüneberg umstellen, aber nur mit echter Quelle. 2. Taucht "Pahlen" auf: als Schreib-/Quellenfehler markieren, nicht zitieren. 3. Grüneberg nur zitieren, wenn der Nutzer die Quelle liefert oder ein lizenzierter Live-Zugriff besteht. ## Reihenfolge mehrerer Belege ### Rechtsprechung untereinander — erst Hierarchie, dann Zeit oder Relevanz Bei mehreren Rechtsprechungs-Belegen wird **immer zuerst nach Gerichtshierarchie** sortiert, innerhalb derselben Ebene **chronologisch absteigend** (neueste zuerst). Hierarchie: 1. BVerfG 2. EuGH, EGMR (vor BGH, soweit unionsrechtliche bzw. konventionsrechtliche Aussage tragend) 3. BGH, BAG, BSG, BFH, BVerwG 4. OLG, LAG, LSG, FG, OVG, VGH 5. LG, ArbG, SG, VG 6. AG **Alternative:** Innerhalb derselben Hierarchieebene ist eine **Relevanzsortierung** zulässig (Leitentscheidung zuerst). Wahl muss dokumentintern konsistent durchgehalten werden. ## Typografische Detailregeln Die folgenden Regeln gelten als **pragmatische Repository-Konvention**. Wissenschaftliche Alternativen mit vollständiger Erstzitierung, Titel im Beleg und ausführlicher Verlagsangabe sind in wissenschaftlichen Texten zulässig — dann durchgängig. - Zeitschriftenkürzel **ohne Punkt** (NJW, ZUM, MMR, GRUR, NZA, ZIP), Ausnahme bei amtlich gesetztem Punkt (BStBl.). - **Vierstelliges Erscheinungsjahr** (`2020`, nie `'20`). - **Kein "S."** bei Zeitschriften. - Kein floskelhaftes `vgl.` vor einer punktgenauen Fundstelle. ## Gesetzeszitate - `§ 433 Abs. 1 S. 1 BGB` - `§§ 280 Abs. 1; 281 Abs. 1 und Abs. 2 BGB` - `Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. f DSGVO` - `§ 263 Abs. 1 und Abs. 3 S. 2 Nr. 1 Var. 1 StGB` Bei Gesetzen, die im allgemeinen juristischen Sprachgebrauch durchgängig abgekürzt werden (BGB, StGB, ZPO, GG, DSGVO, ...), ist die Vollform nicht erforderlich. ## Quellenrang im Repository In Deutschland besteht keine Präjudizienbindung; das BVerfG bindet nach § 31 BVerfGG, der Große Senat des BGH die anderen BGH-Senate nach § 132 GVG. - Gesetz und amtliche Materialien zuerst. - Verifizierte Rechtsprechung danach. - Literatur nur bei echter Quelle. - Ein bloßes "h. M.", "h. L." oder "st. Rspr." ersetzt keine konkreten Belege. ## Checkliste für jedes Zitat (vor Ausgabe abprüfen) - [ ] Gericht in üblicher Abkürzung? - [ ] Entscheidungsform (Urt./Beschl.) angegeben? - [ ] Datum vorhanden ("v. TT.MM.JJJJ")? - [ ] `Az.` als Marker vor dem Aktenzeichen? - [ ] Aktenzeichen vollständig? - [ ] Verifizierbare Quelle vorhanden oder Prüfvermerk gesetzt? - [ ] Randnummer angegeben, sofern in der Fundstelle vorhanden? - [ ] Keine BeckRS- oder juris-Nummer ohne Nutzerquelle oder lizenzierten Live-Zugriff? - [ ] Keine Kommentar-/Aufsatz-/Buchfundstelle ohne Nutzerquelle oder lizenzierten Live-Zugriff? - [ ] Keine aktuellen Palandt-/Pahlen-Zitate? - [ ] Bei Materialien: Herausgeber, Datum, Pinpoint, ggf. URL? - [ ] Reihenfolge eingehalten — Rspr. erst Hierarchie, dann chronologisch oder relevanzsortiert (konsistent)? - [ ] Keine `vgl.`-Floskeln ohne nachvollziehbaren Verweis? ## Vertiefung Die vollständige Hauszitierweise steht in `references/zitierweise.md`. Lies sie als verbindliche Pflicht vor jedem Zitat. ## Verknüpfung mit anderen Plugins - **`methodenlehre-buergerliches-recht`** — Jede juristische Bewertung folgt der dortigen Methodik; die Zitierweise belegt die Aussagen. - **`kanzlei-builder-hub/skills/fundstellenglattzieher`** — markiert BeckRS-, Palandt-/Pahlen- und Literatur-Blindzitat-Risiken. - Alle Klotzkette-Rechtsgebiet-Plugins setzen diese Zitierweise als Hausstandard voraus.