--- name: versteigerung-tatbestand-beweis-und-belege description: "Versteigerung: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage im Plugin zwangsverwaltung zvg im Zwangsverwaltung Zvg." --- # Versteigerung: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: ZVG § 149 Beschlagnahme mit Anordnung, Rechnungslegung 12 Monate, Verteilungstermin nach Plan, sofortige Beschwerde 2 Wochen. - Tragende Normen verifizieren: ZVG §§ 146-161 (Zwangsverwaltung), 1-150 (Zwangsversteigerung), §§ 869-882 ZPO, GVKostG, RPflG, GBO §§ 19, 20, 53 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Gläubiger, Schuldner, Zwangsverwalter, Vollstreckungsgericht (AG), Rechtspfleger, Grundbuchamt, Mieter, Hausverwaltung. - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Zwangsverwaltungsantrag, Anordnungsbeschluss, Verwalterbestallung, Verwaltervergütungsfestsetzung, Rechnungslegung, Verteilungsplan, Aufhebungsbeschluss — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Spezialwissen: Versteigerung: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage - **Normen-/Quellenanker:** ZVG. ## Fallweichen Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern: 1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber? 2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden? 3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch? 4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt? 5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage? ## Arbeitsworkflow 1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen. 2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **Versteigerung** prüfen. 3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen. 4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben. 5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist. ## Materielle Weichen Zwangsversteigerung (ZVG) - **Anwendungsbereich (§ 1 ZVG):** Zwangsversteigerung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten (Erbbaurecht, Wohnungseigentum), Schiffen. Funktional zuständig ist das Amtsgericht der Belegenheit. - **Anordnungsbeschluss (§§ 15-19 ZVG):** Verfahren wird auf Antrag eines Gläubigers angeordnet, der einen vollstreckbaren Titel und eine Grundbucheintragung als Grundpfandrecht oder Sicherungseintragung hat. Beschlagnahme ab Zustellung (§ 22 ZVG): Verfügungsverbot des Eigentümers. - **Beitritt anderer Gläubiger (§ 27 ZVG):** Auch andere Gläubiger können dem Verfahren beitreten, soweit sie über vollstreckbare Forderungen verfügen; Beitritt ist günstig zur Erhöhung der Befriedigung. - **Verkehrswert (§ 74a ZVG):** Wird vom Gericht durch Sachverständigengutachten festgesetzt. Mindestgebot (50% des Verkehrswerts, § 85a ZVG): Zuschlag wird nur erteilt, wenn Gebot mindestens 50% erreicht. Geringstes Gebot (siebzig Prozent): Schutz vor Verschleuderung möglich, aber nicht zwingend (§ 74a ZVG). - **Rangordnung der Berechtigten (§§ 10, 11 ZVG):** (1) Klasse: Gerichtskosten, (2) Hausgeldforderungen § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG (max. 5% Verkehrswert der letzten 2 Jahre), (3) öffentlich-rechtliche Lasten, (4) eingetragene Rechte nach Rangfolge im Grundbuch, (5) persönliche Forderungen. - **Versteigerungstermin:** Mindestens 6 Wochen vorher öffentlich bekannt zu machen (§ 39 ZVG). Bietzeit min. 30 Minuten (§ 73 ZVG); Zuschlag durch Beschluss des Gerichts. - **Übergabe (§ 91 ZVG):** Mit Rechtskraft des Zuschlags wird der Ersteher Eigentümer. Auflassung und Auflassungsvormerkung werden gegenstandslos. - **Mieter im Versteigerungsobjekt:** Mietverhältnisse bestehen fort (§ 57 ZVG i.V.m. § 566 BGB - "Kauf bricht nicht Miete"). Sonderkündigungsrecht des Erstehers in den ersten 3 Monaten nach Zuschlag, soweit eigener Bedarf besteht (§ 57a ZVG). - **Praktiker-Tipp:** ZVG-Portal www.zvg-portal.de für aktuelle Verfahren; Wertgutachten und Grundbuchauszug einsehen vor Bietverhalten. Bietsicherheit (10% Verkehrswert, § 68 ZVG) zwingend vor Gebotsabgabe.