--- name: pfueb-bank description: "Gläubiger will Bankkonto des Schuldners pfaenden lassen. §§ 829 835 ZPO PfUeB Bankkonten. Prüfraster: Antrag Drittschuldner-Bank P-Konto-Schutz § 850k ZPO Sockelbetrag Kindergeld Erhöhungen ZVollstrDigitG XML-Antrag ab 1.10.2026 elektronische Zustellung ab 1.10.2027. Output: PfUeB-Antrag Konto fe..." --- # PfÜB Bankkonto ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: §§ 704 ff. ZPO; § 802l Kontensuche, Vermögensauskunft, Räumung; § 800 ZPO Notar; § 201 InsO, ZVG, EU-Kontenpfändung VO 655; § 765a Härtefall, Schuldnerschutz — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Startet bei - Vollstreckbarer Titel liegt vor (Drei-Säulen-Prüfung grün – sonst zurück an `zv-titel-klausel-zustellung`). - Bankverbindung des Schuldners bekannt **oder** zu ermitteln (dann erst `zv-kontensuche-drittschuldner`). - Schuldner nicht in Insolvenz (§ 89 InsO – sonst Stop). ## Rechtsgrundlagen - § 829 ZPO – Pfändung einer Geldforderung - § 835 ZPO – Überweisung an Zahlungs statt oder zur Einziehung - § 833a ZPO – Pfändung eines Kontoguthabens, Moratorium von vier Wochen - § 850k ZPO – Pfändungsschutzkonto (P-Konto) - § 850c ZPO – Pfändungsfreigrenze für Arbeitseinkommen (mittelbar bei Lohnüberweisung) - § 840 ZPO – Drittschuldnererklärung - § 173 ZPO n.F. (ZVollstrDigitG) – elektronische Zustellung an Kreditinstitute - Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2025 ## Workflow 1. **Titel + Klausel + Zustellung** prüfen lassen. 2. **Drittschuldner** identifizieren: Bank, IBAN reicht nicht – Bank ist der Drittschuldner, IBAN nur Bezeichnung des Anspruchs. 3. **Antrag bauen** an das Vollstreckungsgericht am Wohnsitz des Schuldners (§ 828 Abs. 2 ZPO). Pflichtangaben: - Gläubiger, Schuldner, Drittschuldner-Bank - Forderungsaufstellung (Hauptforderung, Zinsen, Kosten, Verzugskosten) - genaue Bezeichnung der gepfändeten Forderung ("gesamtes Guthaben sowie alle künftigen Eingänge auf jedem Konto, das der Schuldner bei der Drittschuldnerin unterhält") - Auskunftsersuchen § 840 ZPO 4. **Formular** verwenden – Pflichtformular der ZVFV. Ab 1.10.2026 neue Muster (vereinheitlicht, XML-Anhang). 5. **Einreichen** beim Vollstreckungsgericht: derzeit Papier oder elektronisch über beA/eBO. Ab 1.10.2026 XML-Antrag nach § 829 Abs. 5 ZPO n.F. möglich (PDF + maschinenlesbare XML, XML führend). 6. **Zustellung an Drittschuldner** und Schuldner: - bis 30.9.2027: per Gerichtsvollzieher (Papier) oder freiwillig elektronisch - ab 1.10.2027: Kreditinstitute MÜSSEN sicheren Übermittlungsweg eröffnen – Pfändungen werden in der Regel elektronisch über eBO oder § 130a Abs. 4 ZPO zugestellt 7. **Drittschuldnererklärung § 840 ZPO** abwarten (zwei Wochen). Reaktion auswerten: gepfändet, gesperrt, P-Konto, andere Pfändung vorrangig. 8. **P-Konto-Schutz prüfen**: Schuldner kann binnen vier Wochen nach Zustellung Umwandlung zum P-Konto verlangen, dann Sockelbetrag § 850k ZPO frei. Erhöhungsbeträge nach § 850k Abs. 2 ZPO. 9. **Auszahlung** ggf. nach Ablauf des Moratoriums § 833a ZPO (vier Wochen) – Verbraucher kann in dieser Zeit Vollstreckungsschutz beantragen. ## Reform-Stand ZVollstrDigitG (Stand 25.5.2026) | Datum | Was ändert sich | | --- | --- | | 1.10.2026 | Neue ZVFV-Formulare, § 829 Abs. 5 ZPO n.F. XML-Antrag (PDF + XML, XML führend). Banken dürfen schon jetzt freiwillig elektronisch annehmen. | | 1.10.2027 | Kreditinstitute MÜSSEN sicheren Übermittlungsweg nach § 130a Abs. 4 ZPO eröffnen (§ 173 Abs. 2 Nr. 1 ZPO n.F.). Gerichtsvollzieher stellen PfÜB elektronisch zu (eBO). | | dauerhaft | § 840 ZPO Drittschuldnererklärung kann zusätzlich per Post erfolgen (Erleichterung für Banken). | Rechtsquellen: BT-Drs. 21/4815, Bundestagsbeschluss 19.3.2026, Verkündung im BGBl bei Skill-Erstellung noch offen – `zv-elektronische-zustellung-2027` aktualisiert das Datum bei späterer Recherche. ## Leitentscheidungen - Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. - Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren. ## Ausgabeformat ``` PFÜB BANK [Mandant] gegen [Schuldner], Az [Gericht] Titel: [Art, Datum, Aussteller] Forderung: EUR Haupt + EUR Zinsen + EUR Kosten = EUR gesamt Drittschuldner: [Bank], BIC [...] Gepfändet: gesamtes Guthaben + künftige Eingänge / nur Habensaldo / ... Antragsweg: Papier / beA / ab 1.10.2026 XML nach § 829 Abs. 5 ZPO n.F. Zustellung Drittsch.: GV Papier / eBO / ab 1.10.2027 Pflicht elektronisch P-Konto-Hinweis: [ja / nein – Schuldner kann § 850k beantragen] Moratorium § 833a: [4 Wochen – Auszahlung frühestens am DD.MM.JJJJ] NÄCHSTER SCHRITT: Drittschuldnererklärung in 2 Wochen abwarten WIEDERVORLAGE: DD.MM.JJJJ ``` ## Qualitätsgates - Niemals Pfändung der IBAN als Forderung – Drittschuldner ist die Bank. - Niemals den Sockelbetrag P-Konto unter den aktuellen Wert legen. - Niemals vor Ablauf des Moratoriums § 833a ZPO Auszahlung verlangen. - Bei Pfändungsversuch trotz bekannter Insolvenz: STOPP § 89 InsO. - Ab 1.10.2027 elektronische Zustellung dokumentieren – Papier nur noch als Ausnahme.