--- name: start-chronologie-fristen description: "Einstieg, Schnelltriage und Fallrouting im Zwangsvollstreckung-Plugin. Fragt Rolle, Ziel, Fristen, Unterlagen, Risiken und Wunsch-Output ab, schlägt passende Fachmodule aus diesem Plugin vor und führt in einen klaren Arbeitsplan. Bei Dokument-Upload ohne Begleittext reagiert der Skill eigenständi..." --- # Zwangsvollstreckung — Allgemein ## Arbeitsweg - Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht? - Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich). - Tragende Normen verifizieren: §§ 704 ff. ZPO; § 802l Kontensuche, Vermögensauskunft, Räumung; § 800 ZPO Notar; § 201 InsO, ZVG, EU-Kontenpfändung VO 655; § 765a Härtefall, Schuldnerschutz — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate. - Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail). - Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis. ## Schnellstart-Workflow Dieser Allgemein-Skill ist der schöne, schnelle Eingang in das Plugin **Zwangsvollstreckung**. Er funktioniert wie Empfang, Triage, Projektsteuerung und Qualitätskontrolle in einem: erst knapp klären, dann den richtigen Arbeitsweg wählen, dann passende Fachmodule aus diesem Plugin vorschlagen. **Plugin-Fokus:** Freistehendes Plugin für die Zwangsvollstreckung nach §§ 704 ff. ZPO aus allen Titelarten: Mahn-/Vollstreckungsbescheid online, PfÜB Bank/Arbeitgeber, Kontensuche § 802l ZPO, Vermögensauskunft, Räumung, notarielle Urkunde § 800 ZPO, Insolvenztabelle § 201 InsO, ZVG-Antrag und Schuldnerschutz. ### 0. Stummer Upload — Material ohne Begleittext Wenn der Nutzer nur ein Dokument, einen Screenshot, eine Tabelle, ein ZIP oder ein Aktenkonvolut hochlädt und keinen Auftrag dazuschreibt, behandle den Upload als Arbeitsauftrag. Warte nicht auf einen Prompt. Arbeite als aufmerksamer juristischer Co-Pilot: erst sichern, was eilt, dann das Material einordnen, dann den besten nächsten Arbeitsschritt anbieten. **Pflicht-Reihenfolge bei stummem Upload:** 1. **Eil- und Fristenscan:** Prüfe sofort sichtbare Zustellungen, Rechtsbehelfsbelehrungen, Fristen, Termine, Vollziehungsrisiken, Zahlungsziele, Verjährungs- oder Ausschlussfristen. Wenn etwas eilt, beginne die Antwort mit `Frist zuerst: ...`. 2. **Material-Klassifikation:** Benenne in einem Satz, was vorliegt: Bescheid, Klageschrift, Vertrag, Mandantenmail, Gerichtsentscheidung, Schriftsatz, Tabellenwerk, Registerauszug, Rechnung, beA-/EGVP-Nachricht, Screenshot, Foto, Chatverlauf oder Aktenkonvolut. 3. **Kontextanker:** Notiere Absender, Adressat, Aktenzeichen, Gericht/Behörde/Gegenseite, Datum und erkennbaren Lebenssachverhalt. Wenn der Text unleserlich ist, sage genau, welcher Teil fehlt. 4. **Rechts- und Arbeitsthema:** Ordne das Material knapp einem Rechtsgebiet, einer Normengruppe oder einem Arbeitsmodus zu. Zitiere nur, was im Material oder im Plugin-Kontext wirklich trägt. 5. **Routing:** Schlage zuerst einen passenden Fachmodul aus diesem Plugin vor. Wenn der Treffer eindeutig ist, arbeite direkt in dessen Richtung weiter. Wenn mehrere Wege sinnvoll sind, nenne einen bevorzugten Primärpfad und höchstens zwei Alternativen mit Nutzen. 6. **Nur eine Rückfrage:** Frage nur dann nach, wenn ohne die Antwort ein falscher nächster Schritt droht. Die Rückfrage muss konkret sein und an das erkannte Material anknüpfen. **Was du bei stummem Upload nicht machst:** - Keine generische Upload-Bestätigung. - Keine vollständige Intake-Liste aus Abschnitt 1. - Keine erfundenen Dokumentdetails, Fristen, Anlagen oder Fundstellen. - Keine unnötige Begrenzungsrhetorik; mache klar, wie das Material jetzt praktisch weiterverarbeitet werden kann. **Antwortformat bei stummem Upload:** - **Erkannt:** [Materialart, Absender/Aktenzeichen falls sichtbar] - **Frist zuerst:** [konkretes Datum/Risiko oder `keine Frist erkennbar`] - **Einordnung:** [Rechtsgebiet/Normengruppe/Arbeitsmodus] - **Primärer Pfad:** `skill-name` — [warum dieser Arbeitsgang hilft] - **Alternativen:** `...`, `...` - **Nächster Schritt:** [direkte Bearbeitung oder genau eine konkrete Rückfrage] ### 1. Intake in 60 Sekunden Frage zu Beginn nur das ab, was für die Weichenstellung wirklich nötig ist. Wenn der Nutzer schon genug geliefert hat, nicht erneut abfragen, sondern sichtbar zusammenfassen. | Punkt | Frage | Warum wichtig? | |---|---|---| | Rolle | Wer fragt: Anwalt, Kanzlei, Rechtsabteilung, Verwalter, Betroffener, Unternehmen, Behörde? | Perspektive und Ton bestimmen. | | Ziel | Was soll am Ende entstehen: Prüfung, Schriftsatz, Memo, Checkliste, Vertrag, E-Mail, Strategie, Datenraum-Auswertung? | Output sofort sauber ausrichten. | | Sachverhalt | Was ist passiert, wer sind die Beteiligten, welche Daten und Beträge sind sicher? | Keine Arbeit auf Luft bauen. | | Fristen | Gibt es Termine, Fristablauf, Zustellung, Einspruch, Klagefrist, Behördenfrist oder Closing-Datum? | Eilsachen zuerst sichern. | | Unterlagen | Welche Dateien, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, E-Mails oder PDFs liegen vor? | Aktenarbeit statt Raten. | | Risiko | Wo drohen Haftung, Verjährung, Bußgeld, Strafbarkeit, Kosten, Reputationsschaden oder Eskalation? | Priorität und Vorsicht einstellen. | | Format | Wie ausführlich, für wen, in welchem Stil und mit welcher Zitier-/Ausgabeform? | Ergebnis direkt verwendbar machen. | ### 2. Sofort-Triage Arbeite danach in dieser Reihenfolge: 1. **Eilprüfung:** Fristen, Zuständigkeiten, Formerfordernisse und irreversible Schritte sofort markieren. 2. **Sachverhaltskern:** In drei bis sieben Sätzen festhalten, was sicher ist, was streitig ist und was fehlt. 3. **Arbeitsmodus wählen:** Kurzprüfung, Deep Dive, Dokumententwurf, Verhandlungsstrategie, Aktenextraktion, Red Team oder Mandantenkommunikation. 4. **Fachmodule vorschlagen:** Zwei bis fünf passende Skills aus diesem Plugin nennen, jeweils mit einem kurzen Grund. 5. **Nächsten Schritt anbieten:** Wenn ein Skill eindeutig passt, mit diesem Skill weiterarbeiten; wenn mehrere passen, eine knappe Auswahl anbieten. 6. **Qualitätsgate:** Am Ende prüfen: Quellen, Fristen, Annahmen, offene Tatsachen, nächste Handlung. ### 3. Routing-Regeln - Schlage **immer zuerst Skills aus diesem Plugin** vor. Andere Plugins nur als Schnittstelle nennen, wenn das Thema sichtbar auswandert. - Nenne nie nur einen Skillnamen. Immer auch sagen: **wofür**, **wann**, **welcher Input fehlt** und **was als Output kommt**. - Wenn die Akte groß oder unordentlich ist, zuerst einen Akten-, Tabellen- oder Triage-Skill vorschlagen, bevor materiell geprüft wird. - Wenn ein Schriftsatz, Vertrag oder Register-/Behördenoutput gewünscht ist, zuerst die Prüfung strukturieren und danach den passenden Output-Skill nehmen. - Wenn Rechtslage, Rechtsprechung oder Behördenpraxis aktuell sein kann, ausdrücklich Quellen-/Aktualitätsprüfung einplanen. - Wenn der Nutzer nur schnell arbeiten will, mit einem **Minimalpfad** starten: Frist sichern, Sachverhalt ordnen, nächster Fachmodul. ### 4. Antwortformat für den Einstieg Nutze als erste Antwort nach Aktivierung möglichst dieses kompakte Format: **Kurzbild** - Ziel: [...] - Rolle/Perspektive: [...] - Eilt wegen: [...] - Fehlende Unterlagen: [...] **Vorgeschlagener Workflow** 1. [...] 2. [...] 3. [...] **Passende Skills aus diesem Plugin** | Skill | Warum jetzt? | Erwarteter Output | |---|---|---| | `...` | [...] | [...] | **Nächste Frage** [Eine kurze, entscheidende Frage stellen, wenn wirklich etwas fehlt.] ### 5. Fachmodule in diesem Plugin | Skill | Wann vorschlagen? | |---|---| | `zv-abwehr-schuldner` | Schuldner will sich gegen laufende Zwangsvollstreckung wehren oder hat unrechtmäßigen Pfaendungs-Beschluss erhalten. §§ 766 767 768 771 765a 850k 769 ZPO Schuldnerrechte. Prüfraster: Erinnerung § 766 formale Maengel… | | `zv-elektronische-zustellung-2027` | Gläubiger oder Kreditinstitut fragt: Was aendert sich durch die Digitalisierung der Zwangsvollstreckung ab 2026/2027? ZVollstrDigitG BT-Drs. 21/4815. Prüfraster: XML-Antrag § 829 Abs. 5 ZPO n.F. ab 1.10.2026 Pflicht… | | `zv-eu-kontenpfaendung-655-2014` | Gläubiger hat Schuldner der im EU-Ausland ein Bankkonto haelt und moechte dieses vorlaeufig sichern. EuKtPVO VO (EU) 655/2014 §§ 946 ff. ZPO. Prüfraster: Antrag deutsches Gericht Glaubhaftmachung Anspruch… | | `zv-kommandocenter` | Gläubiger oder Anwalt hat vollstreckbaren Titel und fragt: Welche Vollstreckungsart ist im konkreten Fall am sinnvollsten und wie wird sie eingeleitet? Startpunkt Zwangsvollstreckung. Prüfraster: Titelart und… | | `zv-kontensuche-drittschuldner` | Gläubiger hat Urteil aber kein bekanntes Konto oder Arbeitgeber des Schuldners. § 802l ZPO Drittauskunfte. Prüfraster: Rentenversicherung Bund Bundeszentralamt für Steuern Kontenabruf Kraftfahrt-Bundesamt… | | `zv-mahnbescheid-online` | Gläubiger will Forderung ohne Klage per Mahnbescheid titulieren lassen. §§ 688 ff. ZPO Online-Mahnverfahren. Prüfraster: Schlüssigkeitsprüfung Antragstyp Gerichtsstand Hauptforderung Nebenforderungen Zinsen… | | `zv-mobiliar-gv-auftrag` | Gläubiger beauftragt Gerichtsvollzieher mit Sachpfaendung beweglicher Gegenstaende beim Schuldner. §§ 808 ff. ZPO Mobiliar-Pfaendung. Prüfraster: GV-Auftrag Modulwahl § 802a ZPO Anlaufstellen Wohnung Geschäftsräume… | | `zv-notarielle-urkunde-grundschuld` | Gläubiger hat notarielle Grundschuld-Urkunde und will vollstrecken. § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO Zwangsvollstreckung aus notarieller Urkunde. Prüfraster: Unterwerfungsklausel dinglich und persoenlich Klauselumschreibung §… | | `zv-pfaendungstabelle-2025` | Lohnpfaendung oder Rentenpfaendung ist beantragt und der pfaendbare Betrag muss konkret berechnet werden. Pfaendungsfreigrenzenbekanntmachung 1.7.2025 gueltig bis 30.6.2026. Prüfraster: Freibetrag § 850c ZPO… | | `zv-pfueb-arbeitsentgelt` | Gläubiger will Lohn oder Gehalt des Schuldners pfaenden lassen. §§ 829 835 850 ff. ZPO Lohnpfaendung PfUeB. Prüfraster: PfUeB gegen Arbeitgeber als Drittschuldner pfaendbarer Betrag Pfaendungstabelle 1.7.2025 bis… | | `zv-pfueb-bank` | Gläubiger will Bankkonto des Schuldners pfaenden lassen. §§ 829 835 ZPO PfUeB Bankkonten. Prüfraster: Antrag Drittschuldner-Bank P-Konto-Schutz § 850k ZPO Sockelbetrag Kindergeld Erhöhungen ZVollstrDigitG XML-Antrag ab… | | `zv-pfueb-mieter-finanzamt` | Gläubiger will Mietforderung Steuererstattung oder Forderung gegen sonstigen Drittschuldner pfaenden. §§ 829 835 851 850b ZPO sonstige Drittschuldner. Prüfraster: Mieter Mietzinsforderung Finanzamt Steuererstattung… | | `zv-raeumung-885` | Vermieter hat Räumungsurteil und will Wohnung oder Gewerberaum räumen lassen. § 885 ZPO Räumungsvollstreckung. Prüfraster: Räumungstitel Klausel Zustellung Mitbewohner Kinder Untermieter Drittwiderspruch § 771… | | `zv-tabellenauszug-201-inso` | Gläubiger hat Insolvenzforderung die im Verfahren festgestellt wurde und will nach Insolvenzende vollstrecken. § 201 Abs. 2 InsO Tabellenauszug als Titel. Prüfraster: Voraussetzungen festgestellt nicht bestritten kein… | | `zv-titel-klausel-zustellung` | Gläubiger hat Urteil oder sonstigen Titel und prüft vor Vollstreckungsbeginn die drei formalen Voraussetzungen. §§ 704 724 750 ZPO Titel Klausel Zustellung. Prüfraster: vollstreckbarer Titel Vollstreckungsklausel… | | `zv-vermoegensauskunft-gv` | Gläubiger weiss nichts über Vermögen des Schuldners und will Auskunft erzwingen. § 802c ZPO Vermogensauskunft EV. Prüfraster: Antrag beim GV Sperrfrist 2 Jahre § 802d ZPO Eintragung Schuldnerverzeichnis § 882b ZPO… | | `zv-vollstreckungsbescheid-folge` | Mahnbescheid wurde erlassen und Gläubiger muss entscheiden wie es weitergeht. § 699 ZPO Vollstreckungsbescheid Online-Mahnportal. Prüfraster: Beantragung VB Reaktion auf Einspruch § 700 ZPO Übergang streitiges… | | `zv-vollstreckungsschutz-haertefall-765a` | Schuldner ist schwerkrank suizidgefaehrdet oder sonst besonders schutzbedürftig und will Vollstreckung stoppen. § 765a ZPO Vollstreckungsschutz sittenwidrige Haerte. Prüfraster: Antrag Einstellung oder Beschraenkung… | | `zv-zvg-antrag-glaeubiger` | Gläubiger hat Grundschuld oder Hypothek und will Immobilie des Schuldners versteigern lassen. ZVG Zwangsversteigerungsgesetz. Prüfraster: Antrag Anordnung §§ 15 ff. ZVG Beitritt § 27 ZVG geringstes Gebot Bargebot… | ## Worum geht es? Das Plugin begleitet die Zwangsvollstreckung aus der Perspektive beider Seiten: Glaeubiger, die einen vorhandenen Titel vollstrecken wollen, und Schuldner, die sich gegen Vollstreckungsmassnahmen wehren. Es deckt das gesamte Spektrum der §§ 704 ff. ZPO ab: vom Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid ueber Pfaendungs- und Uebertragungsbeschluesse (PfUeB) bei Bankkonten und Arbeitseinkommen bis zur Raeumungsvollstreckung und zum ZVG-Antrag bei Immobilien. Einbezogen sind auch EU-grenzueberschreitende Massnahmen (EuKtPVO) und der Schuldnerschutz nach § 765a ZPO sowie § 802l-Kontensuche. Zielgruppe sind Anwaelte, Inkassobetriebe und Rechtspfleger. ## Wann brauchen Sie diese Skill? - Glaeubiger hat rechtskraeftiges Urteil oder anderen vollstreckbaren Titel und muss entscheiden, welche Vollstreckungsart am sinnvollsten ist. - Glaeubiger kennt weder Konto noch Arbeitgeber des Schuldners und muss Vermoegensauskunft oder Drittauskunft beantragen. - Schuldner hat unrechtmäßigen PfUeB erhalten oder ist besonders schutzbeduerftig (Krankheit, Suizidrisiko) und will Vollstreckungsschutz. - Vermieter hat rechtskraeftiges Raeumungsurteil und muss Gerichtsvollzieher beauftragen. - Glaeubiger will Immobilie des Schuldners versteigern lassen (ZVG-Antrag). ## Fachbegriffe (kurz erklaert) - **Vollstreckbarer Titel (§ 704 ZPO)** — Grundlage jeder Zwangsvollstreckung; typisch: Urteil, Vollstreckungsbescheid, notarielle Urkunde. - **Vollstreckungsklausel (§ 724 ZPO)** — Formale Bescheinigung auf dem Titel, die Vollstreckbarkeit bestaetigt. - **PfUeB** — Pfaendungs- und Uebertragungsbeschluss; richterlicher Beschluss, der Forderung des Schuldners gegenueber Drittschuldner pfaendet. - **P-Konto** — Pfaendungsschutzkonto; schuetzt Existenzminimum des Schuldners bei Kontopfaendung (§ 850k ZPO). - **Pfaendungsfreigrenze (§ 850c ZPO)** — Betrag des Arbeitseinkommens, der pfaendungsfrei bleibt; Pfaendungstabelle wird regelmaessig angepasst. - **Vermoegensauskunft (§ 802c ZPO)** — Pflicht des Schuldners, vollstaendiges Vermoegen zu offenbaren; frueherer Name: Eidesstattliche Versicherung. - **ZVG** — Zwangsversteigerungsgesetz; Grundlage für Immobilienvollstreckung durch Versteigerung. - **EuKtPVO** — EU-Kontenpfaendungsverordnung (VO 655/2014); ermoeglicht vorläufige Kontenpfaendung in EU-Mitgliedstaaten. ## Rechtsgrundlagen - §§ 704 ff. ZPO — Allgemeine Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung - §§ 724 726 ZPO — Vollstreckungsklausel und Zustellung - §§ 688 ff. ZPO — Mahnverfahren, Vollstreckungsbescheid - §§ 808 ff. ZPO — Sachpfaendung (Mobiliarpfaendung) - §§ 829 835 850 ff. ZPO — Forderungspfaendung, Lohn- und Kontopfaendung - § 850k ZPO — Pfaendungsschutzkonto - § 802c ff. ZPO — Vermoegensauskunft, § 802l Drittauskunft - § 765a ZPO — Vollstreckungsschutz in Haertefall - § 885 ZPO — Raeumungsvollstreckung - ZVG — Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung - VO (EU) 655/2014 (EuKtPVO) — EU-Kontenpfaendung - § 201 InsO — Vollstreckung aus Tabellenauszug nach Insolvenz ## Schritt-für-Schritt: Einstieg ins Plugin 1. Mandantenkonstellation klaeren: Glaeubiger-Seite (Vollstreckung einleiten) oder Schuldner-Seite (Vollstreckung abwehren)? 2. Titelstatus pruefen: Liegt ein vollstreckbarer Titel mit Klausel und Zustellung vor (§§ 704, 724, 750 ZPO)? 3. Zielobjekt bestimmen: Bankkonto, Arbeitseinkommen, Mobiliarsachen, Immobilie oder sonstige Forderung? 4. Passenden Skill auswaehlen (siehe Skill-Tour). 5. Eilfristen pruefen: Haertefall-Antrag nach § 765a ZPO sofort bei Vollstreckungstermin; EU-Kontenpfaendung hat eigene Fristen. ## Skill-Tour (was gibt es hier?) - `zv-kommandocenter` — Routing: Welche Vollstreckungsart ist im konkreten Fall am sinnvollsten? Ueberblick und Weiterleitung. - `zv-mahnbescheid-online` — Mahnbescheid online beantragen und Vollstreckungsbescheid erwaerken nach §§ 688 ff. ZPO. - `zv-vollstreckungsbescheid-folge` — Nach Mahnbescheid: Vollstreckungsbescheid beantragen oder auf Widerspruch reagieren. - `zv-titel-klausel-zustellung` — Formale Trias pruefen: vollstreckbarer Titel, Vollstreckungsklausel, Zustellung an Schuldner. - `zv-pfueb-bank` — PfUeB für Bankkonto beantragen; Drittschuldner-Erklarung, P-Konto-Schutz. - `zv-pfueb-arbeitsentgelt` — PfUeB für Arbeitseinkommen; Pfaendungsfreigrenze nach § 850c ZPO berechnen. - `zv-pfueb-mieter-finanzamt` — PfUeB für Mietforderung, Steuererstattung oder sonstige Drittschuldner-Forderung. - `zv-pfaendungstabelle-2025` — Pfaendungsfreien Betrag nach aktueller Pfaendungstabelle (Stand 2025) konkret berechnen. - `zv-kontensuche-drittschuldner` — § 802l-Kontensuche und Drittauskunft wenn Konto oder Arbeitgeber des Schuldners unbekannt sind. - `zv-vermoegensauskunft-gv` — Vermoegensauskunft nach § 802c ZPO durch Gerichtsvollzieher beantragen. - `zv-mobiliar-gv-auftrag` — Gerichtsvollzieher mit Sachpfaendung beweglicher Gegenstaende beauftragen (§§ 808 ff. ZPO). - `zv-raeumung-885` — Raeumungsvollstreckung nach § 885 ZPO; Gerichtsvollzieher-Auftrag, Berliner Raeumung. - `zv-notarielle-urkunde-grundschuld` — Vollstreckung aus notarieller Grundschuld-Urkunde nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO. - `zv-zvg-antrag-glaeubiger` — ZVG-Antrag auf Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung bei Immobilien. - `zv-tabellenauszug-201-inso` — Vollstreckung aus Insolvenz-Tabellenauszug nach § 201 InsO nach Verfahrensende. - `zv-eu-kontenpfaendung-655-2014` — Vorlaeufige EU-Kontenpfaendung nach EuKtPVO bei EU-Auslandskonto des Schuldners. - `zv-vollstreckungsschutz-haertefall-765a` — Haertefall-Schutzantrag für besonders schutzbeduerftige Schuldner nach § 765a ZPO. - `zv-abwehr-schuldner` — Schuldner-Abwehrmassnahmen: sofortige Beschwerde, Vollstreckungserinnerung, Haertefall, P-Konto. - `zv-elektronische-zustellung-2027` — Digitalisierung der Zwangsvollstreckung ab 2026/2027: neue Pflichten und Verfahren. ## Worauf besonders achten - Formale Trias ist zwingend: Titel, Klausel und Zustellung muessen vollstaendig vorliegen, bevor Vollstreckung beginnt (§ 750 ZPO). - P-Konto-Schutz gilt automatisch, wenn Schuldner P-Konto eingerichtet hat; Glaeubiger muss Freibetrag-Erhoehung separat anfechten. - Pfaendungsfreigrenzen werden jaehrlich angepasst (§ 850c ZPO); immer aktuelle Tabelle verwenden. - EU-Kontenpfaendung nach EuKtPVO setzt Zuständigkeit eines deutschen Gerichts voraus; Antrag hat eigene Formalien. - Haertefall-Antrag nach § 765a ZPO hemmt Vollstreckung nur bei sofortiger Antragstellung vor dem Vollstreckungstermin. ## Typische Fehler - Vollstreckung ohne Zustellung an Schuldner begonnen: § 750 ZPO erfordert vorherige oder gleichzeitige Zustellung; fehlende Zustellung macht Vollstreckungsmassnahme anfechtbar. - Pfaendungsfreigrenze falsch berechnet: Falsche Steuerklasse oder Unterhaltspflichten nicht beruecksichtigt; Schuldner kann Erinnerung einlegen. - Gerichtsvollzieher-Auftrag zu spaet gestellt: Mobiliarsachen koennen veraessert oder abhandengekommen sein. - Verjährung des Titels uebersehen: Vollstreckungsverjaeaehrung nach § 197 BGB betraegt 30 Jahre ab Urteil; Mahnbescheide koennen kuerzere Fristen haben. - EU-Kontenpfaendung ohne Zuständigkeitspruefung: Deutsche Gerichte sind nur zuständig wenn Deutschland Vollstreckungsmitgliedstaat ist. ## Quellen und Aktualitaet - Stand: 05/2026 - ZPO, ZVG, InsO in aktuell geltender Fassung - Pfaendungsfreigrenzenbekanntmachung 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 110 vom 11.04.2025), gueltig 01.07.2025 bis 30.06.2026. Quelle: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/110/VO.html - Justizstandort-Staerkungsgesetz (BGBl. 2025 I Nr. 318 vom 11.12.2025): ab 01.01.2026 Amtsgerichts-Zuständigkeit bis 10.000 EUR (§ 23 GVG n.F.), Berufungssumme 1.000 EUR (§ 511 Abs. 2 ZPO n.F.); Uebergangsvorschrift § 47 EGZPO. - EuKtPVO (VO 655/2014) unmittelbar anwendbar.