Sie dürfen: Teilen – das Material in jedwedem Format oder Medium vervielfältigen und weiterverbreiten Bearbeiten – das Material remixen, verändern und darauf aufbauen und zwar für beliebige Zwecke, sogar kommerziell.
Der Lizenzgeber kann diese Freiheiten nicht widerrufen solange Sie sich an die Lizenzbedingungen halten. Unter folgenden Bedingungen:
Namensnennung – Sie müssen angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade Sie oder Ihre Nutzung besonders. Keine weiteren Einschränkungen – Sie dürfen keine zusätzlichen Klauseln oder technische Verfahren einsetzen, die anderen rechtlich irgendetwas untersagen, was die Lizenz erlaubt.
Hinweise:
Sie müssen sich nicht an diese Lizenz halten hinsichtlich solcher Teile des Materials, die gemeinfrei sind, oder soweit Ihre Nutzungshandlungen durch Ausnahmen und Schranken des Urheberrechts gedeckt sind. Es werden keine Garantien gegeben und auch keine Gewähr geleistet. Die Lizenz verschafft Ihnen möglicherweise nicht alle Erlaubnisse, die Sie für die jeweilige Nutzung brauchen. Es können beispielsweise andere Rechte wie Persönlichkeits- und Datenschutzrechte zu beachten sein, die Ihre Nutzung des Materials entsprechend beschränken.
Machine-Readable Transcriptions of the Correspondences of Arthur Schnitzler
erhalten anbei ein Exemplar meiner »vollständigen Wortlaut. Ich sende
es Ihnen, weil ich annehmen darf, daß Sie der genannten Dichtung, deren öffentliche
Ausgabe an einer wichtigen Stelle (Venus Consolatrix) auf gerichtlichen Befehl
verstümmelt werden mußte, ein rein ästhetisches oder ideelles Interesse
entgegenbringen. Deshalb darf ich auch glauben, daß Sie dieses private Exemplar,
welches ich Ihnen als vertrauliche Gabe überreiche,
nicht in falsche Hände geraten lassen werden. Meine Absicht dabei ist lediglich die,
einige vollständige Exemplare des Textes dem Urteil der Nachlebenden zuzuführen.