Sie dürfen: Teilen – das Material in jedwedem Format oder Medium vervielfältigen und weiterverbreiten Bearbeiten – das Material remixen, verändern und darauf aufbauen und zwar für beliebige Zwecke, sogar kommerziell.
Der Lizenzgeber kann diese Freiheiten nicht widerrufen solange Sie sich an die Lizenzbedingungen halten. Unter folgenden Bedingungen:
Namensnennung – Sie müssen angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade Sie oder Ihre Nutzung besonders. Keine weiteren Einschränkungen – Sie dürfen keine zusätzlichen Klauseln oder technische Verfahren einsetzen, die anderen rechtlich irgendetwas untersagen, was die Lizenz erlaubt.
Hinweise:
Sie müssen sich nicht an diese Lizenz halten hinsichtlich solcher Teile des Materials, die gemeinfrei sind, oder soweit Ihre Nutzungshandlungen durch Ausnahmen und Schranken des Urheberrechts gedeckt sind. Es werden keine Garantien gegeben und auch keine Gewähr geleistet. Die Lizenz verschafft Ihnen möglicherweise nicht alle Erlaubnisse, die Sie für die jeweilige Nutzung brauchen. Es können beispielsweise andere Rechte wie Persönlichkeits- und Datenschutzrechte zu beachten sein, die Ihre Nutzung des Materials entsprechend beschränken.
Machine-Readable Transcriptions of the Correspondences of Arthur Schnitzler
Deh«m
Professor gleich eine zusagende Zeile, eh Sie’s wieder
vergessen!
wird zur Kenntnis gekommen sein, daß am Deutschen Schillerstiftung
Nach den Satzungen der Stiftung ist es ihr Hauptzweck, die
verfügbaren Gelder als Ehrengaben an Schriftsteller zu verteilen, die einer
Unterstützung bedürftig und würdig sind, »vorzugsweise an solche, die sich
dichterischer Formen bedient haben«. Die Würdigkeit ist ausdrücklich dahin begrenzt,
daß ein »Verdienst um die Nationalliteratur« vorliegen müsse. Tatsächlich aber sind
in den letzten Jahrzehnten die Stiftungsgelder großenteils an literarisch wertlose
Personen vergeben worden, während bedürftige Dichter und Schriftsteller, deren Wert
heute weithin anerkannt ist, entweder gar keine oder ungenügende Unterstützung
empfingen.
Wenn man erwägt, daß die Stiftung jetzt jährlich etwa 80000 Mark auszuspenden hat –
im letzten Jahre waren es über 82000 –: dann fragt man mit Verwunderung, wieso sich
ein deutscher Dichter von Bedeutung überhaupt noch in Not befinden kann. Was könnte
man ausrichten mit so reichlichen Mitteln, wenn sie nicht
immer wieder in kleinen Almosen an die breite Menge der Schwächlinge verzettelt
würden, sondern in wirklich nennenswerten Ehrenspenden den stark Begabten zugute
kämen! Man hat eingewendet, der Wortlaut der Satzungen erschwere die Austeilung
größerer Spenden; aber die Erschwerung ist kein Hinderungsgrund und muß eben
irgendwie überwunden werden. Es tut not, junge Kräfte, die sich bereits bewährt
haben, vor Verkümmerung zu bewahren und den reifen die Ausdauer in der Durchführung
ungewöhnlicher Pläne zu sichern.
Wir verkennen nicht, wie schwierig es ist, die jeweils Würdigsten auszuwählen,
besonders in unsrer geistig vielspältigen Zeit, die immerfort neue Vorstöße nach den
verschiedensten Richtungen macht. Wir möchten deshalb
den Verwaltern der
Unsre Absicht ist, den Zentralvorstand der die Hälfte der auszuspendenden Zinsgelder, an
einige wenige Schriftsteller, insbesondere Dichter,
verteilen möge, die ein aus unserm Berufskreise zu ernennender Vertrauensmann (oder
eine Gruppe von Vertrauensleuten) ihm jedesmal vorschlagen
soll. Wenn die wenigen Persönlichkeiten, für deren Begabung wir vor der Mit-
und Nachwelt die Verantwortung auf uns nehmen, je nach Bedürfnis Ehrengehälter von
ausreichender Höhe und Dauer empfangen, so sichert das in der Tat ihre
Schaffensfreiheit, oder später nötigenfalls ihren Ruhestand, zu ihrer und unsres
Volkes Ehre. Der Rest der verfügbaren Zinssumme möge dann immerhin wie bisher den
gewöhnlicheren Anwärtern in kleineren Gaben verabreicht werden.
Natürlich können und wollen wir nicht verlangen, daß sich die Verwaltung der grundsätzlich bereit sein würde, die Vorschläge unsres Vertrauensmannes
(oder unsrer Vertrauensleute) regelmäßig entgegenzunehmen und wohlwollend zu erwägen.
Die Verwaltung wird darauf um so eher eingehen, je mehr Namen von anerkanntem Wert
unter unserm Antrag vereinigt stehen, und zwar gerade auch solche, die vielleicht
Anspruch auf die Hilfsmittel der Stiftung haben.
Wenn Euer Hochwohlgeboren geneigt si nd, uns für diesen Zweck Ihre Unterschrift zur Verfügung zu stellen, so bitten wir Sie, Ihr
Einverständnis binnen längstens vierzehn Tagen dem
mitunterzeichneten Geheimen Hofrat Professor Dr.